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Feuerwehrführerschein

FeuerwehrfuehrerscheinWichtige Sicherung der Brandschutzes: Feuerwehrführerschein endlich beschlossene Sache

Um den Brandschutz in unserem Lande auch weiterhin gewährleisten zu können, wurden im Juli 2009 endlich Nägel mit Köpfen gemacht. Nach viel Hin und Her gab schließlich auch Bundesverkehrsminister Tiefensee den Weg frei, nachdem er Monate lang gegen Ausnahmeregelungen für Feuerwehrfahrzeuge gekämpft hat. Hierdurch war auch offensichtlich geworden, wie wenig die Neuregelung der Führerscheine durch die Euopäische Union in ihren Auswirkungen auf den deutschen Brandschutz verstanden worden war. „Wir lassen uns von Verkehrsminister Tiefensee nicht hinters Licht führen: Der Feuerwehr-Führerschein muss zu einer echten Entlastung führen und einen Mehrwert für das Ehrenamt bieten – sonst verfehlt er sein Ziel“, hatte deshalb im März 2009 der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, des DFV, Hans-Peter Kröger, in die Richtung Tiefensees geworfen.

Doch die entscheidende Wende, erst nicht absehbar, kam doch noch rechtzeitig vor der Sommerpause. Das Bundeskabinett fasste endlich den entscheidenden Entschluss in Sachen „Feuerwehrführerschein“. Die vergangenen Jahre waren immer schwieriger geworden für den Brandschutz, seitdem im Jahre 1999 die Änderung in Sachen Führerscheinrecht gekommen war. Von da an war es mit dem, damals neu eingeführten Führerschein Klasse B, der die bis dahin geltende Fahrerlaubnis der Klasse 3 ersetzte, nur noch erlaubte, mit dem gängigen Pkw-Führerschein Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu fahren. Die Problematik für die Feuerwehr war jedoch: Viele der im Brandschutz eingesetzten Fahrzeuge haben ein Gesamtgewicht, das über den für den Führerschein zugelassenen 3,5 Tonnen liegt. Schon lange hatten die Freiwilligen Feuerwehren hier eine Änderung in der Rechtslage gefordert.

Und diese kam, Tiefensee sah und die Feuerwehren siegten. Für Inhaber der gängigen Führerscheinklasse B, die eigentlich eben nur die bereits genannten 3,5 Tonnen Fahrzeuge fahren durften bisher, kommt eine Erweiterung – falls sie im Dienste einer Freiwilligen Feuerwehr, eines Rettungsdienstes oder im Katastrophendienst ihre ehrenamtliche Heimat gefunden haben. Langfristig sichert dies auch den Zuwachs durch neue Mitglieder und die Förderung des Nachwuchses, weil es von einem ganz anderen Zugkaliber ist, ob ich nur ein kleines Fahrzeug fahren darf bei der Feuerwehr, oder ob ich verantwortlicher Teil eines Löschzugs sein darf mit einem Fahrzeug, das bis zu 7,5 Tonnen an Gesamtgewicht hat.

Um die Attraktivität noch zu erhöhen, soll in der Zusatzberechtigung zugleich die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Führerscheinklasse C1 enthalten sein – Fahrzeuge also mit mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen, inklusive Anhänger sowie der Personentransport in Fahrzeugen mit acht Plätzen, ohne den Fahrer. Der so genannte Feuerwehrführerschein ist also eine maßgebliche Erweiterung und wird nachhaltig den Brandschutz gewährleisten wie wohl auch wieder mehr Interesse wecken für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer der vielen Freiwilligen Feuerwehren Deutschlands. Denn um einsatzfähig für den Brandschutz sein zu können, benötigen diese neben den vielen Fahrzeugen, von denen die meisten bis zu 7,5 Tonnen haben, eben auch die Fahrer, welche die Löschfahrzeuge und die Zusatzwagen fahren können.

Der lange verlangte Feuerwehrfeuerschein ist also Fakt. Und sichert endlich auch langfristig den Katastrophenschutz in unserem Lande, der immer mehr in Bedrängnis geraten war durch die Neuregelungen im Bezug auf die Führerscheinklassen, welche die Europäische Union im Jahr 1999 festgelegt hatte. Eine private bezahlte Führerscheinausbildung für Fahrzeuge über dem für Führerscheine der Klasse B (Pkw-Führerschein) war seitdem Voraussetzung, damit auch ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes weiterhin Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen fahren durften. Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz eröffnet ganz neue Wege für die Freiwilligen Feuerwehren, auch im Werben um neue, ehrenamtliche Mitglieder, die nicht nur passiv dazu gehören möchten, sondern auch aktiv im Brandschutz tätig sein wollen. Damit ist das Ehrenamt in diesem Bereich auch wieder weitaus attraktiver als es seit dem Jahr 1999 gewesen war. Durch den Feuerwehrführerschein ist eine ganz andere Nachwuchswerbung möglich – und damit auch eine Sicherung des Brandschutzes in Deutschland.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. Februar 2010 um 16:15 Uhr  

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